Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22797
OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19 (https://dejure.org/2020,22797)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2020 - 3 U 172/19 (https://dejure.org/2020,22797)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 3 U 172/19 (https://dejure.org/2020,22797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 13 U 25/03

    Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs des Erben gemäß § 2314 BGB - Grundsätze für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    So liegt der Fall aber auch im Verhältnis zwischen den von den Klägern geltend gemachten Ansprüchen auf Zahlung des Mindest- und des (Gesamt-)Pflichtteils: Der Mindestpflichtteil ist Teil des im weiteren Prozessverlauf der Stufenklage konkret zu beziffernden Leistungsanspruchs, gründet sich auf denselben Lebenssachverhalt und dieselben Anspruchsnormen, bildet mithin einen Ausschnitt des auf der Zahlungsstufe geltend zu machenden, insoweit teilbaren, Pflichtteilsanspruchs (OLG Hamburg OLGR 1999, 227; OLG Brandenburg, 13. Zivilsenat, Zerb 2004, 132).
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZR 23/12

    Internationale Zuständigkeit für ein Unterhaltsverfahren nach Wechsel von der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Der Wechsel von der einen in die andere Stufe stellt keine Klageänderung, sondern eine stets zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (BGH NJW 2013, 2597, 2600; NJW 1991, 1893).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Der Wechsel von der einen in die andere Stufe stellt keine Klageänderung, sondern eine stets zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (BGH NJW 2013, 2597, 2600; NJW 1991, 1893).
  • BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95

    Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Dabei ist der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich befugt, im Rahmen einer Stufenklage (§ 254 ZPO) seinen Leistungsanspruch von vornherein im Sinne eines Mindestbetrages zu beziffern (vgl. OLGR Köln 1996, 88; BGH FamRZ 1996, 1070), sofern er eine stufenweise Erledigung anstrebt (BGH WM 1972, 1121).
  • BGH, 20.03.1972 - II ZR 160/69

    Unrechtmäßige Aneignung von Gesellschaftsvermögen und Mieteinnahmen durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Dabei ist der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich befugt, im Rahmen einer Stufenklage (§ 254 ZPO) seinen Leistungsanspruch von vornherein im Sinne eines Mindestbetrages zu beziffern (vgl. OLGR Köln 1996, 88; BGH FamRZ 1996, 1070), sofern er eine stufenweise Erledigung anstrebt (BGH WM 1972, 1121).
  • BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57

    Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Im Falle eines Schlussurteils, das auch - oder nur - die Kostenentscheidung für das vorangegangene streitige Teilurteil enthält, wird von der Rechtsprechung eine selbständige Anfechtung des Schlussurteils mit der Berufung neben der Anfechtung des Teilurteils als zulässig angesehen, weil das Schlussurteil insofern nur eine Ergänzung des vorausgegangenen, eine Kostenentscheidung nicht enthaltenden Teilurteils sei und infolgedessen in diesem Umfang mit dem Teilurteil ein einheitliches, untrennbares Ganzes bilde (BGH NJW 1959, 578; BGH NJW 1984, 495).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2008 - 10 WF 125/08

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil; Gesonderte Prüfung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass das Obsiegen und Unterliegen der Parteien im Sinne von § 92 ZPO bei der Stufenklage hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (OLGR Brandenburg 2009, 519; OLG München MDR 1990, 636; OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 f; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 37) und insofern ein fiktiver Gesamtstreitwert zu bilden ist.
  • OLG Hamburg, 22.10.1998 - 2 U 9/98

    Anfechtung eines Pflichtteilserwerbs wegen Pflichtteilsunwürdigkeit; Anordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    So liegt der Fall aber auch im Verhältnis zwischen den von den Klägern geltend gemachten Ansprüchen auf Zahlung des Mindest- und des (Gesamt-)Pflichtteils: Der Mindestpflichtteil ist Teil des im weiteren Prozessverlauf der Stufenklage konkret zu beziffernden Leistungsanspruchs, gründet sich auf denselben Lebenssachverhalt und dieselben Anspruchsnormen, bildet mithin einen Ausschnitt des auf der Zahlungsstufe geltend zu machenden, insoweit teilbaren, Pflichtteilsanspruchs (OLG Hamburg OLGR 1999, 227; OLG Brandenburg, 13. Zivilsenat, Zerb 2004, 132).
  • OLG München, 16.03.1990 - 12 WF 1364/89

    Rechtsfolgen der Klagerücknahme; Kosten; Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass das Obsiegen und Unterliegen der Parteien im Sinne von § 92 ZPO bei der Stufenklage hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (OLGR Brandenburg 2009, 519; OLG München MDR 1990, 636; OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 f; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 37) und insofern ein fiktiver Gesamtstreitwert zu bilden ist.
  • OLG Köln, 25.01.1996 - 14 WF 126/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Dabei ist der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich befugt, im Rahmen einer Stufenklage (§ 254 ZPO) seinen Leistungsanspruch von vornherein im Sinne eines Mindestbetrages zu beziffern (vgl. OLGR Köln 1996, 88; BGH FamRZ 1996, 1070), sofern er eine stufenweise Erledigung anstrebt (BGH WM 1972, 1121).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht